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Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Buchführungsbüro
§ 1 Name und Sitz
1.)Das Buchführungsbüro
führt den Namen
„Buchführungsbüro
Herbert Beitlich“
2.)Der Sitz des
Buchführungsbüro
Schönfelder Straße 3,
34225 Baunatal
OT - Hertingshausen
3.) Zuständiges
Amtsgericht
34225 Baunatal /Kreis
Kassel, damit im Bezirk des Amtsgericht Kassel
4.) Zuständige
Oberfinanzdirektion
34225 Baunatal /Kreis
Kassel damit im Bezirk der Oberfinanzdirektion
Frankfurt am Main
5.) Die Geschäftsleitung
befindet sich
ebenfalls in 34225 Baunatal damit im selben
Oberfinanzbezirk.
6.) Das Arbeitsgebiet des
Buchführungsbüro ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes.
§ 2 Zweck des
Buchführungsbüros
1.)
Erstellung der Buchhaltung, lfd.
Finanzbuchhaltung,
2.)
Ordnen der Belege
3.)
Überprüfen von Rechnungen.
4.)
Vorkontieren,
5.)
EDV –Erfassen
6.)
Auswertungsausdrucke
7.)
Betriebswirtschaftliche Auswertung
8.)
Erstellen der Buchungsbelege
9.)
Mahnwesen
10.)
Inventurmithilfe
11.)
Urlaubsvertretungen
12.)
Krankheitsvertretung
13.)
Babypausenvertretung
14.)
Schriftverkehr im Rahmen der Buchhaltung
15.)
Vorbereitende Arbeiten nach Vorgaben des
Steuerberaters
16.)
Verbringung der Belege
17.)
Hilfeleistungen im Rahmen der
Geschäftlichen Tätigkeit
18.)
Laufende Lohn Abrechnung
19.)
Lohndaten erfassen
20.)
Alle Meldungen
§ 3 Wer ist Mandant ?
1.) Jede natürliche
Person die eine gewerbliche Tätigkeit / selbständige Tätigkeit
ausübt,
oder anstrebt.
A. Sofern der
Unternehmer oder das Unternehmen sich im Geltungsbereich des
Grundgesetzes befindet.
§ 4 Grundlage für den
Mandats-Vertrag
Seite 1,
Seite
2,
Seite3
§ 5 Haftungsausschluss,
Haftpflichtversicherung
Bei der Hilfeleistung im
Rahmen der Buchhaltungstätigkeit besteht eine
Vermögensschadenshaftpflicht. Für die sich aus der Hilfeleistung der
Bearbeitung von Buchführungsunterlagen ergebenden
Haftpflichtgefahren z.B. Beratungsfehler oder Verlust der Unterlagen
durch Höher Gewalt ist eine Vermögensschadenshaftpflicht
abgeschlossen. Zuständige Stelle ist die OFD Frankfurt für den
Versicherungsvertrag.
§ 6 Nichterfüllung des
Auftrages durch den Kunden, Mandant.
Sollte der Kunde / Mandant
nicht mehr in der Lage sein vollbrachte Arbeiten zu begleichen.
ist der Vertragspartner
berechtigt Gerichtliche Schritte unter Einhaltung der gesetzlichen
vorgeschriebenen Zeiten
gegen den Kunden, Mandanten vorzunehmen.
§ 7 Bei nicht Erfüllung
des Auftrages durch das Buchhaltungsbüro
Ist der Auftraggeber nicht
verpflichtet den Vertrag einzuhalten. Der Auftraggeber kann den
Vertrag vor Ablauf des im Mandats Vertrag genannten Zeitraum
kündigen. Die Kündigung muss auf dem schriftlichen Wege erfolgen.
§ 8 Bei Beanstandungen
durch den Mandanten.
Hier ist dem
Buchhaltungsbüro Zeit der Nachbesserung einzuräumen die Erbringung
der Nachbesserung ist kostenfrei.
§ 9 Das Beratungshonorar
für die Tätigkeiten des Buchführungsbüro
Dies richtet sich nach der
Gebührenordnung des Bundesverband der Buchführungshelfer (b.b.h.)
die Grundlage letzte aktuelle Fassung.
§ 10 Rechnungsstellung
erfolgt
Nach ausführen des
Auftrages durch das Buchhaltungsbüro.
§ 11 Zahlungsziel
Dem Mandanten wird ein
Zahlungsziel von 10 Arbeitstagen (Mo-Fr) ohne Feiertage
eingerichtet.
§ 12 Zahlungsart
Bar- oder übliche
Zahlgewohnheiten. Bank /Post usw. EC Cash /Visa usw. nicht möglich.
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